Schulgemeinsachftsausschuss (SGA)
Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist in den mittleren und höheren Schulen ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.
Den Vorsitz im SGA führt der Schulleiter. Er hat bei Abstimmungen keine beschließende Stimme, entscheidet allerdings bei Stimmengleichheit in solchen Angelegenheiten des §64 Abs. 2 Z1-SchUG.
Weiters gehören dem SGA an:
- 3 Lehrervertreter/Innen (werden gewählt)
- 3 Schülervertreter/Innen (der Schulsprecher und seine zwei Stellvertreter)
- 3 Elternvertreter/Innen (Entsendung durch den Elternverein, besteht kein Elternverein, sind auch diese zu wählen)
Schulleiter
Direktor HR Mag. Wolfgang KASPER
Lehrervetreter
MMag. Philipp Zitterer
philipp.zitterer@seebacher.ac.at
MMag. Andreas Hollerer-Götz
andreas.hollerer@seebacher.ac.at
Mag. Lukas Pirkopf
lukas.pirkopf@seebacher.ac.at
Schülervertreter
Konstantin Klautzer 8D
Tiana Mavriqi 7C
Luis Benda 5A
schuelervertretung@seebacher.ac.at
Elternvertreter
Maria Strasser
Thomas Riebenbauer
Robert Schennach
ev.seebacher@gmail.com